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Nein, das Ticket kann auch auf dem Smartphone oder Tablet vorgezeigt werden. Der Einlass ist im Zweifelsfall auch mit einem amtlichen Lichtbildausweis möglich, falls das Ticket nicht mehr vorliegt.
Bedenkt hierbei bitte, dass sich der Einlass erheblich verzögert, falls der Bar-/QR-Code nicht gescannt und manuell nach dem Namen gesucht werden muss.
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